Es ist Weihnachtslotteriezeit - "El Gordo" erreicht den deutschen Lotteriemarkt

Da in der Weihnachtszeit deutsche Fernseh- oder Radiosendungen eingeschaltet waren, war es ziemlich schwierig, nichts über die Auslosung von "El Gordo" in Spanien zu erfahren. Dies ist ein offensichtliches Zeichen dafür, dass der harmonisierte Binnenmarkt innerhalb der EU funktioniert. Nun, auf den zweiten Blick ist diese Situation eigentlich ein Beweis für einen praktisch funktionierenden Binnenmarkt, wo nach innerdeutschem Recht ein Binnenmarkt nicht funktionieren sollte. Das Glücksspielrecht ist nicht EU-weit harmonisiert und von einer Harmonisierung in naher Zukunft weit entfernt. Es stellt sich daher die Frage, ob eine solche Werbung nach nationalem deutschen Glücksspielrecht zulässig ist und inwieweit das deutsche Recht in die Fallstricke des "nicht funktionierenden" europäischen Glücksspielmarktes treten könnte.

Rechtlicher Hintergrund

Es ist eine bedauerliche Tatsache, dass der Ausgang der aktuellen deutschen Glücksspielgerichtsverfahren sicherlich ungewiss ist. Der Rechtsrahmen ist eher "wackelig" und wurde von verschiedenen Seiten angegriffen. Als solcher ist der deutsche Glücksspielmarkt stark fragmentiert. Aus regulatorischer Sicht werden Online-Poker- und Casinospiele anders behandelt als Online-Sportwetten und Lotterien. Während bei Lotterien ein striktes Staatsmonopol besteht, könnten Sportwetten - zumindest theoretisch - unter sehr strengen Auflagen auch von privaten Anbietern angeboten werden.

Zweitlotterien und Botendienste - Vermittler

In Deutschland - und höchstwahrscheinlich auch anderswo - gibt es eine wachsende Zahl von Websites, die Zugang zu Lotterieprodukten gewähren. Solche Lotterieprodukte könnten zum einen so genannte Zweitlotterien sein, bei denen ausländische Anbieter Wetten auf den Ausgang von in Deutschland zugelassenen staatlichen Lotterien anbieten. In der Regel folgen solche Zweitlotterien dem Mechanismus der "primären" staatlichen Lotterie, bei der die gleichen Gewinnmöglichkeiten vergeben werden. Die Preise werden jedoch nicht von der staatlichen Lotterie vergeben, sondern von einem privaten Anbieter mit Sitz im Ausland, der auch Vertragspartner des Spielers ist. Andererseits bieten Websites auch die Teilnahme an ausländischen "offiziellen" Lotterien an, wie z.B. die Weihnachtslotterie "El Gordo" in Spanien. In den letzten Wochen vor dem 22. Dezember wurde "El Gordo" aufgrund enormer Marketingaktivitäten über verschiedene deutsche Medienkanäle gut sichtbar. Zugegebenermaßen machen Gewinne von insgesamt über 2 Milliarden Euro diese Lotterie auch außerhalb der spanischen Grenzen attraktiv.

Erfahren Sie mehr über die neuesten Tipps & Tricks hier: El Gordo – Erfahrungen und Gewinnchancen in Deutschland

Das Internet ermöglicht es heute, den Kreis der möglichen Mitspieler noch weiter zu erweitern. Daher ist es kaum verwunderlich, dass es auf dem Markt mehrere Anbieter gibt, die "ein Stück vom Kuchen" haben wollen. Während der friedlichen Weihnachtszeit wollten diese Betreiber Weihnachtsgeschenke machen, indem sie deutschen Kunden die Teilnahme am "echten" "El Gordo" vermittelten. Ein solcher wohltätiger Zweck kann bei der deutschen Regulierungsbehörde und den deutschen Richtern eigentlich keinen Verdacht erregen, oder?

Behandlung von "El Gordo"?

Wie bereits erwähnt, sieht der aktuelle deutsche Glücksspiel-Staatsvertrag ("Staatsvertrag") ein striktes staatliches Lotteriemonopol vor. Die Online-Vermittlung genehmigter staatlicher Lotterien kann unter bestimmten hohen Anforderungen erlaubt werden, siehe § 4 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages. 5 Staatsvertrag. Andere Lotterien als zugelassene staatliche Lotterien dürfen deutschen Kunden in Deutschland nicht angeboten werden.